Skip to main content

Impressum

1. Anbieterkennzeichnung

Informationen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)

Name des Diensteanbieters:
FernUniversität in Hagen

Rechtsform:
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Vertretungsberechtigte:

Die Rektorin

Prof. Dr. Ada Pellert

Anschrift:
Universitätstraße 47

58097 Hagen

Umsatzsteueridentifikationsnummer:
DE 125 138 511

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV:
Roger Mengel

Leiter der Koordinierungsstelle für Hochschulübergreifende Fortbildung (HÜF-NRW)

- Stabsstelle bei der Kanzlerin der FernUniversität in Hagen -

HÜF-NRW, c/o FernUniversität in Hagen
Universitätsstraße 27
58097 Hagen

Tel.: +49 (0) 2331 987-2306

E-mail: mengel@huef-nrw.de

Webmaster:
E-Mail: webmaster@huef-nrw.de

Hosting des HÜF-NRW Online Programms:

ITEM KG, Nobelstr. 8, 49716 Meppen

E-Mail: info@itemkg.de

Internet: www.itemkg.de

Kontakt FernUniversität in Hagen:
Service-Center

Tel.: +49 2331 987-2444

E-Mail: info@fernuni-hagen.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft

Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf

2. Haftung

Als Diensteanbieter ist die FernUniversität in Hagen gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Dementsprechend besteht keine Verantwortung für die von anderen Anbietern bereit gestellten Inhalte, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird.

Sollten mit unserem Angebot verlinkte Seiten aus fachlichen oder rechtlichen Gründen Anlass zur Beanstandung geben, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung an die Redaktion der betreffenden Seite.

3. Urheberrecht

Die auf den Internet-Seiten der FernUniversität in Hagen bereit gestellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Daher bedarf es für jede Nutzung, die über die im UrhG geregelten Fälle der erlaubnisfreien Nutzung hinausgeht, einer vorherigen Genehmigung. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den bereit gehaltenen Werken nicht um (freie) amtliche Werke im Sinne des § 5 UrhG handelt.

 

08.10.24 06:17:51