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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschulübergreifende Fortbildung NRW (HÜF-NRW) verfolgt den Anspruch, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle von der HÜF-NRW angebotenen Webseiten.

Die Überprüfung der Webseiten erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites, Unterangebote und Lernplattformen nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 weitestgehend vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

  • Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
  • Letzte Prüfung der Erklärung: 22.03.2022.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In die Webseiten eingebundene PDF-DokumenteIn die Webseiten eingebundene Videos verfügen noch nicht überall über Untertitel
  • In die Webseiten eingebundene Videos verfügen noch nicht überall über Untertitel

Der überwiegende Anteil der Seiten und Webangebote der HÜF-NRW wurde vor dem 23. September 2020 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist das Angebot jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt.

Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen

Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen, Webseiten oder Web-Anwendungen zur Veranstaltungsanmeldung der HÜF-NRW wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung:

Kontakt zur HÜF

Die Mitarbeiter/innen der HÜF-NRW helfen den Menschen, denen die Nutzung und Erfassung der Webinhalte wegen mangelnder Barrierefreiheit unmöglich ist, auf verschiedene Arten:

  • in persönlichen Gesprächen
  • am Telefon
  • per E-Mail
  • postalisch

Die Mitarbeiter/innen der HÜF-NRW beraten auch in einfacher Sprache.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können mit der HÜF-NRW in Kontakt treten, wenn Sie bei der Verwendung der Webseiten auf Barrieren stoßen oder um Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu melden. Wenden Sie sich bitte per E-Mail an die technische Betreuung der Webseiten:

webmaster@huef-nrw.de

Bitte geben Sie in Ihrer E-Mail-Nachricht als Betreff „Barrierefreiheit“ an und teilen Sie uns mit auf welchen Inhalt Sie sich beziehen, bestenfalls unter Angabe der Adresse (URL).

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stelle: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

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