Kursnummer | 02.007 |
Dozent/in |
Antonius Assheuer
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Datum | Mittwoch, 21.09.2022 10:00–17:00 Uhr |
Anzahl Tage | 1 x |
An-/Abmeldeschluss | 31.12.2022 |
Gebühr | kostenlos für kooperierende Hochschulverwaltungen. |
Ort |
HÜF-NRW
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Zielgruppe:
Personalsachbearbeiter*innen, Personalleitungen, Führungskräfte
Lernziel:
Die Teilnehmenden erlernen die Anwendung des allgemeinen Befristungsrechts insbesondere nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz mit besonderer Berücksichtigung von hochschulspezifischen Beschäftigungen wie z. B. akzessorisches Personal in Drittmittelprojekten.
Themen:
Grundlagen des Befristungsrechts
Einordnung in europäisches Befristungsrecht
Die sachgrundlose Befristung nach TzBfG
Die verschiedenen Sachgrundbefristungen nach dem TzBfG
Die Zweckbefristung / auflösende Bedingung
Alternative Befristungsmöglichkeiten nach BEEG, FamPflZeitG usw.
Ergänzende tarifrechtliche Regelungen zum Befristungsrecht
HINWEIS:
Die Befristung nach dem WissZeitVG wird in einer gesonderten Veranstaltung behandelt.
Ergänzend zum Vortrag werden kleine und größere Beispielfälle bearbeitet, um die Schwierigkeiten und Besonderheiten des Befristungsrechts praxisnah erlernbar zu machen. Hierzu besteht die Möglichkeit, dass die Teilnehmenden (anonyme) Beispielfälle einreichen können, um sie im Seminar besprechen und lösen zu können. Bitte senden Sie die Beispielfälle dazu bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ein.